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Datum: 17.03.10
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Studentenjobs - Informationen für Werkstudenten
Studenten müssen sich zur Finanzierung Ihrer Studienzeit oftmals einen Nebenjob bzw. Studentenjob suchen. Der Staat unterstützt Studenten meist durch das BAFöG, doch reichen diese Zahlungen oft nicht aus.



Der klassische Studentenjob
In der Regel arbeitet ein Student oder eine Studentin in den Semester-
ferien (Ferienjob) oder während des Studiums. Studentenjobs sind in allen Bereichen möglich, ein klassischer Studentenjob ist auch ein bezahltes Praktikum (Werkstudent) im späteren Beruf. Die meisten Studenten arbeiten jedoch in kleineren Wochenendjobs als Barkeeper, als Nebenjobber bzw. Bedienung in einem Restaurant oder einer Bar, oder z.B. als Taxifahrer.

Studenten und Schüler an Fachschulen werden im steuerlich-rechtlichen Wortlaut gleich behandelt und unter gleichen Kriterien zusammengeführt. So gelten auch Schüler als Studenten, wenn Sie z.B. in Technikerschulen, Meisterschulen oder Fachschulen für Sozialdienste oder Pflegedienste angemeldet sind. Schülerjobs und Studentenjobs sind somit gleich zu bewerten, wenn Sie von einem Schüler einer Fachschule oder von einem Studenten einer Universität ausgeführt werden. Ein Werkstudent ist meistens trotzdem einer Hochschule oder Universität zugeordnet.



Studentenjobs als 400 Euro-Jobs
Studentenjobs, d.h. Jobs für Werkstudenten sind bis 400 Euro(Minijob) sozialversicherungsfrei und lohnsteuerfrei. Diese Studentenjobs mit einem Bruttolohn bis zu maximal 400 Euro bezeichnet man auch als "geringfügige Beschäftigung", danach wird aus einem Minijob ein Gleitzonen-Job.

Ein Student oder eine Studentin darf in seinem/ihrem Studentenjob
nur zweimal im Jahr mehr als 400 Euro Bruttomonatslohn verdienen.

Sonderzahlungen an Studenten (Werkstudenten) wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld werden jeweils anteilig auf jeden Arbeitsmonat angerechnet. Eine Begrenzung für Studenten im Hinblick auf wöchent-
liche Arbeitszeiten gibt es bei 400-Euro-Jobs (Minijobs oder Studenten-
jobs in geringfügiger Beschäftigung) nicht.

Studentenjobs haben auch den Vorteil, dass der jeweilige Student von seinem Lohn keine Sozialabgaben zahlen muss. Jedem Studenten ist es allerdings freigestellt sich zu versichern, so kann ein Student trotzdem freiwillig in die Rentenkasse einzahlen und sich somit auf freiwilliger Basis versichern  ... mehr.

Jeder Arbeitgeber meldet eine in einem Studentenjob arbeitende Kraft als 400-Euro-Beschäftigung (400 Euro Arbeitskraft) bei der Minijob-
zentrale der Bundesknappschaft an. Hier werden für jeden Studenten Pauschalbeträge eingezahlt, die sich an der Höhe des jeweiligen Monats-
entgeltes (Lohn) des Studenten orientiert. So werden in einer Stufe z.B. 11 Prozent Pauschalbetrag für die Krankenkasse, 12 Prozent pauschal
für die Rentenversicherung und zwei Prozent Lohnsteuerpauschale automatisch abgeführt. Die Leistungen der eigenen Krankenkasse und die Betragszahlung eines Studenten an seine Krankenkasse hat somit nichts mit der Höhe des Lohns eines Studenten zu tun und wirkt sich für den Studenten auch nicht auf den Studentenlohn aus.

Jeder Student und jede Studentin kann auch mehrere 400-Euro-Jobs in geringfügiger Beschäftigung ausüben, wenn der Student nicht mehr als insgesamt 400 Euro im Monat verdient. Ein Befreiungsbescheid für die Lohnsteuer kann jeder Student beim Finanzamt beantragen und seinem Arbeitgeber vorlegen.

Sollte diese Bescheinigung für Lohnsteuerbefreiung nicht vorliegen, kann es sein, dass der Student 16% des Studentenlohns an das Finanzamt abführen muss, bzw. dieser Betrag dann automatisch einbehalten wird  ... mehr.

Allerdings kann ein Student (Werkstudent) nicht mehr als einen Job bei einem alleinigen Arbeitgeber ausführen, da im Arbeitnehmerschutz Regelungen zum Schutz vor Ausbeutung von Studenten oder anderen Arbeitskräften getroffen worden sind. Das gilt auch dafür, dass ein Student nicht einem Minijob und einem weiteren regulären Studentenjob bei einem alleinigen Arbeitgeber nachgehen darf.

Arbeitet ein Student allerdings neben einem regulären Studentenjob noch bei einem anderen Arbeitgeber in einem Minijob, so ist für den Studenten der reguläre Studentenjob rentenversicherungsfrei.

Die Regelungen der 400-Euro-Jobs gelten für Studierende (Studenten) und Nicht-Immatrikulierte (Nicht-Studenten) übrigens gleichermaßen.


Steuern & Recht für 400-Euro-Jobs



Wo werden Studentenjobs angeboten?
Studentenjobs werden in Ortschaften fast jeglicher Größe angeboten, vorzugsweise in Städten wie z.B. Hamburg, Dresden, Kiel, Flensburg, Lübeck, Rostock, Berlin, Neubrandenburg, Oranienburg, Osnabrück, Hannover, Braunschweig, Magdeburg, Potsdam, Münster, Ruhrgebiet, Köln, Aachen, Bonn, München, Koblenz, Mainz, Kaiserslautern, Saarbrücken, Garmisch-Patenkirchen, Regensburg, Fulda, Kassel, Göttingen, Erfurt, Halle, Leipzig, Chemnitz, Cottbus, Würzburg, Hof, Gießen, Frankfurt am Main, Frankfurt an der Oder, Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg, Ingolstadt, Rosenheim, Augsburg, Kempten, Passau, und in vielen weiteren Städten.




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